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Neue Ableitbedingungen für Schornsteine

Neue Ableitbedingungen für Schornsteine - Änderung 1. BImSchV  §19 (1) | Welche Länge darf der Schornstein haben?

Alles zur Mini-Novellierung der 1. BImSchV

Seit dem 01.01.2022 sind die Änderungen der 1. BImSchV §19 (1) für neu installierte Festbrennstoff-Feuerstätten mit weniger als 1 MW Leistung in Kraft getreten.
Das bedeutet für Sie als Verbraucher einige Änderungen in Bezug auf die Schornsteinplanung, -länge und -positionierung.

In diesem Beitrag möchten wir Ihnen die wichtigsten Infos der Mini-Novellierung der 1. BImSchV vorstellen und erklären, wie lang Ihr Edelstahlschornstein jetzt sein muss und wie Sie ihn montieren dürfen.

Bei weiterführenden Fragen stehen Ihnen unsere Fachberater natürlich gerne zur Verfügung.

Grundlagen

Die 1. BImSchV gilt grundsätzlich für kleine und mittlere Feuerungsanlagen zur Wärmeerzeugung in privaten Haushalten und kleingewerblichen Betrieben.
Es wird dabei in Heizkessel und Einzelraumfeuerungsanlagen unterschieden – letztere beschreiben vor allem Kaminöfen, Speicheröfen, Kaminbausätze und ähnliches.

BlmSchV Auszug

Unterschied BImSchV und VDI 3781 Blatt 4

Die Planung Ihres Edelstahlschornsteins und die benötigte Länge des Schornsteins kann nach der 1. BImSchV oder nach VDI 3781 Blatt 4 ermittelt werden.

Die 1. BImSchV soll die Planung und Auslegung grundsätzlich erleichtern und Ihnen den Weg zum Schornstein nicht unnötig kompliziert machen.
Die Berechnung nach VDI 3781 Blatt 4 ist unter Umständen sehr aufwendig bzw. zeit- und kostenintensiv.

Allerdings erfordern die Regelungen der 1. BImSchV ggf. höhere (und ausschließlich am First montierte) Schornsteine, während die Auslegung nach VDI geringere Schornsteinhöhen oder auch eine traufseitige Montage erlauben könnten.

Zielsetzung der neuen Ableitbedingungen

Die Planung Ihres Edelstahlschornsteins und die benötigte Länge des Schornsteins kann nach der 1. BImSchV oder nach VDI 3781 Blatt 4 ermittelt werden.

Die 1. BImSchV soll die Planung und Auslegung grundsätzlich erleichtern und Ihnen den Weg zum Schornstein nicht unnötig kompliziert machen.
Die Berechnung nach VDI 3781 Blatt 4 ist unter Umständen sehr aufwendig bzw. zeit- und kostenintensiv.

Allerdings erfordern die Regelungen der 1. BImSchV ggf. höhere (und ausschließlich am First montierte) Schornsteine, während die Auslegung nach VDI geringere Schornsteinhöhen oder auch eine traufseitige Montage erlauben könnten.

VDI 3781Blatt 4 Auszug

Gültigkeit: Ab wann zählt die neue Verordnung und wer ist betroffen?

Die neue Verordnung ist seit dem 1.1.2022 gültig. Sie gilt für alle seit diesem Datum neu installierten Festbrennstofffeuerstätten mit weniger als 1 MW Leistung. Für die Definition, ab wann eine Anlage als „neu installiert“ ist, ist der Zeitpunkt der mechanischen Arbeiten notwendig. Dazu können bspw. eine Kernbohrung, die Aufstellung des Ofens oder sogar nur die Montage eines Wandhalters sein.

Haben Sie also eine dieser Arbeiten bereits im Jahr 2021 begonnen, so gilt Ihre Anlage – zumindest laut der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz LAI – nicht als Neuanlage.
Bitte klären Sie diese Sachlage aber trotzdem immer vorher mit dem Bezirks-Schornsteinfeger!

Eine Ausnahme gibt es noch für vor dem 01.01.2022 errichtete Gebäude, die nach dem 01.01.2022 mit einer neuen Anlage ausgestattet werden sollen: Wenn die neue Regelung „unverhältnismäßig“ wäre, kann die alte Regelung genutzt werden. Allerdings ist bisher nicht definiert, was eine Unverhältnismäßigkeit ausmachen würde. Die Entscheidung darüber obliegt im Einzelfall den Behörden.

Achtung: Auch bei bisher nicht genutzten Schornsteinen, an denen jetzt eine Feuerstätte angeschlossen wird, ist die neue Regelung anzuwenden.

Was zählt als Bestandsanlage? Wann kann man nach der alten Regelung vorgehen?

Generell sind alle Bestandsanlagen nicht von der neuen Regelung betroffen.
Als Bestandsanlage zählt dabei

  • bereits errichtete Anlagen, an denen weder Feuerstätte noch Schornstein geändert wird,
  • der Austausch von vor dem 1.1.2022 in Betrieb genommenen Feuerstätten durch eine neue Feuerstätte oder
  • der Austausch eines Schornsteins ohne Veränderung der Feuerstätte.

Es ist somit in Ordnung, nur den Kaminofen auszutauschen oder nur den Schornstein zu erneuern.
Beides gleichzeitig würde die Anwendung der neuen Regelung notwendig machen.

Schemazeichnung zu den neuen Ableitbedingungen
Der Geltungsbereich im Detail: Anhand des Schaubilds können Sie Ihre spezifische Situation bewerten. Bei einem Bestandsgebäude mit bestehender Feuerungsanlage (das heißt: Bereits errichtete Anlagen, an denen nichts verändert wird oder vor dem 1.1.2022 in Betrieb genommene Anlagen, bei denen entweder die Feuerstätte oder der Schornstein geändert wird. Nicht beides gleichzeitig!) gilt die bisherige Regel. Bei allen anderen Fällen - mit Ausnahme bei Unverhältnismäßigkeit - gilt die Berechnung nach neuen Bedingungen oder nach VDI 3781 Blatt 4.
Schemazeichnung zu den neuen Schornstein-Regeln

Neue Regelung im Detail:

Wie hoch muss der Schornstein jetzt sein?

Das Mündungselement, also die Austrittsöffnung des Schornsteins, muss firstnah angeordnet sein und den First um mindestens 40 cm überragen.

Firstnah angeordnet ist die Austrittsöffnung, wenn

  • ihr horizontaler Abstand vom First (A) kleiner ist als der horizontale Abstand zur Traufe (B) und
  • ihr vertikaler Abstand vom First (C) größer ist als ihr horizontaler Abstand vom First (A)

Zusätzlich bleibt unverändert, dass das Mündungselement Türen, Fenster und Lüftungsöffnungen der Nachbargebäude überragen muss. Bei einer Anlage mit weniger als 50 kW Leistung und einem Abstand von weniger als 15 Metern müssen Türen, Fenster und Lüftungsöffnungen mindestens 1m überragt werden.
Bei unter 50 kW Leistung und einem Abstand von mehr als 15 Metern ist der Mindestabstand eingehalten, sodass Türen, Fenster und Lüftungsöffnungen bei der Planung nicht beachtet werden müssen.

Schemazeichnung zu Satteldächern

Dächer ab 20° / Dächer unter 20°

Bei Dächern ab 20° Dachneigung wird die reale Neigung zur Berechnung verwendet.
Bei allen Dächern mit weniger als 20° Dachneigung wird auf der schmäleren Gebäudeseite eine fiktive Dachneigung von 20° angesetzt. Diese dient zur Berechnung eines fiktiven Firstes, den die Schornsteinmündung erneut mind. 40 cm überschreiten muss.

Schemazeichnung zu Pultdächern

Pultdach ab 20° / Pultdach unter 20°

Auch für Pultdächer gelten die vorangenannten Regelungen. In Abhängigkeit von der Dachneigung wird entweder die echte, oder eine fiktive Dachneigung zur Berechnung der Schornsteinlänge und -position angesetzt.

Disclaimer: Abweichend von den neuen Regelungen der BImSchV können bei Anwendung der VDI 3781 Blatt 4 Abs. 6.2.1 unter Umständen auch geringere Schornsteinhöhen oder eine traufseitige Anordnung realisiert werden. Alle Informationen sind nach bestem Wissen und nach aktueller Auslegung erstellt worden. Irrtum und fehlerhafte Darstellung, z.B. aufgrund zwischenzeitlich geänderter Auslegungen sind vorbehalten.

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