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Kaminofen 2027: Muss ich meinen Ofen wirklich austauschen?

Ratgeber · Aktuelle Vorschriften

Kaminofen 2027: Keine Panik – das gilt jetzt wirklich

In sozialen Medien und auf verschiedenen Internetseiten ist immer wieder von neuen Kaminofen-Regeln oder sogar einem Kaminofen-Verbot ab 2027 die Rede. Das sorgt verständlicherweise für Verunsicherung.

Das Wichtigste vorweg

Nach aktueller Rechtslage gibt es zum 1. Januar 2027 kein neues allgemeines Verbot für Kaminöfen. Entscheidend ist weiterhin, ob die jeweilige Feuerstätte die Vorgaben der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung erfüllt oder unter eine gesetzliche Ausnahme fällt.

Für viele Ofenbesitzer besteht daher kein neuer Handlungsbedarf. Trotzdem lohnt sich ein Blick auf Typenschild, Herstellerunterlagen und Feuerstättenbescheid.

Kurz zusammengefasst

Was Kaminofenbesitzer 2027 wissen müssen

1

Kein pauschales Verbot

Es besteht nach aktueller Rechtslage kein allgemeines bundesweites Kaminofen-Verbot, das speziell am 1. Januar 2027 in Kraft tritt.

2

Die letzte Frist endete 2024

Die letzte reguläre Übergangsfrist der 1. BImSchV betraf bestimmte Anlagen aus den Jahren 1995 bis einschließlich 21. März 2010.

3

Der Nachweis ist entscheidend

Geeignete Herstellerunterlagen oder eine Messung durch das Schornsteinfegerhandwerk können die Einhaltung der Grenzwerte belegen.

4

Moderne Öfen sind nicht betroffen

Neuere Feuerstätten, die die geltenden Anforderungen erfüllen, dürfen grundsätzlich auch 2027 weiter genutzt werden.

Hintergrund

Woher kommt die Verunsicherung?

Die häufig genannten Meldungen beziehen sich meist auf die letzte Übergangsfrist der ersten Bundes-Immissionsschutzverordnung. Diese endete am 31. Dezember 2024.

Betroffen waren insbesondere Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkamine, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 errichtet und in Betrieb genommen wurden.

Diese Feuerstätten durften nur weiterbetrieben werden, wenn sie die festgelegten Grenzwerte einhalten, entsprechend nachgerüstet wurden oder unter eine Ausnahme fallen.

Emissionen

Welche Grenzwerte gelten für ältere Öfen?

Für ältere Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor dem 22. März 2010 errichtet wurden, nennt § 26 der 1. BImSchV folgende Grenzwerte:

0,15
g/m³ Staub
4,0
g/m³ Kohlenmonoxid
Wichtig: Ein hohes Alter bedeutet nicht automatisch, dass ein Ofen ausgetauscht werden muss. Kann die Einhaltung der Grenzwerte nachgewiesen werden, ist grundsätzlich ein weiterer Betrieb möglich.
Schritt für Schritt

So prüfen Sie, ob Ihr Kaminofen weiterbetrieben werden darf

SCHRITT 01

Typenschild ansehen

Prüfen Sie Hersteller, Modell, Baujahr beziehungsweise Datum der Typprüfung und vorhandene Prüfnummern.

SCHRITT 02

Unterlagen heraussuchen

Bedienungsanleitung, Herstellerbescheinigung und Prüfunterlagen können die Einhaltung der Grenzwerte dokumentieren.

SCHRITT 03

Feuerstättenbescheid prüfen

Im Feuerstättenbescheid sind die Feuerstätte, vorgeschriebene Arbeiten und relevante Fristen aufgeführt.

SCHRITT 04

Schornsteinfeger fragen

Die abschließende Beurteilung sollte mit dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger abgestimmt werden.

Weiterbetrieb

Welche Kaminöfen dürfen auch 2027 weiter genutzt werden?

Moderne Kaminöfen

Feuerstätten, die die geltenden Emissionsanforderungen erfüllen und ordnungsgemäß zugelassen sowie abgenommen wurden.

Nachweislich saubere Altgeräte

Ältere Geräte, für die der Hersteller oder eine fachgerechte Messung die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte bestätigt.

Gesetzlich ausgenommene Anlagen

Bestimmte offene Kamine, Grundöfen, historische Öfen, Badeöfen und weitere ausdrücklich genannte Anlagen können ausgenommen sein.

Ob eine konkrete Feuerstätte unter eine Ausnahme fällt, sollte immer im Einzelfall mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger geklärt werden.

Ausnahmen

Nicht jede ältere Feuerstätte ist betroffen

Die 1. BImSchV nennt mehrere Ausnahmen von der Sanierungspflicht. Dazu können unter anderem folgende Anlagen gehören:

  • Nicht gewerblich genutzte Herde und Backöfen unter bestimmten Voraussetzungen
  •  Offene Feuerstellen in besonderen Fällen
  •  Grundöfen und handwerklich gesetzte Speicheröfen (in den meisten Fällen)
  • Feuerstätten, die alleinige Wärmequelle einer Wohneinheit sind
  • Historische Öfen, die vor 1950 hergestellt oder errichtet wurden
Neuanschaffung

Worauf sollte man bei einem neuen Kaminofen achten?

Wer einen neuen Kaminofen plant, sollte nicht nur auf Design und Preis achten. Wichtig sind außerdem eine passende Heizleistung, die Einhaltung der geltenden Emissionsanforderungen, eine ausreichende Verbrennungsluftversorgung und ein geeigneter Schornstein.

Seit dem 1. Januar 2015 müssen neu errichtete Einzelraumfeuerungsanlagen die Anforderungen der Stufe 2 der 1. BImSchV erfüllen. Beim Kauf sollte deshalb eine entsprechende Typbescheinigung vorhanden sein.

Die geplante Feuerstätte und der vorgesehene Anschluss sollten vor dem Kauf mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger abgestimmt werden.
Häufige Fragen

Kaminofen-Regeln verständlich erklärt

Gibt es ab 2027 ein generelles Kaminofen-Verbot?
Nein. Nach der derzeit geltenden bundesweiten Rechtslage gibt es keinen pauschalen Stichtag, an dem sämtliche Kaminöfen ab 2027 verboten werden. Entscheidend sind Alter, Bauart, Emissionswerte, Nachweise und mögliche Ausnahmen.
Darf ein älterer Kaminofen weiterbetrieben werden?
Ja, wenn die vorgeschriebenen Emissionsgrenzwerte nachgewiesen werden oder die Feuerstätte unter eine gesetzliche Ausnahme fällt. Die konkrete Beurteilung übernimmt der zuständige Bezirksschornsteinfeger.
Wo finde ich das Alter meines Kaminofens?
Hinweise finden sich häufig auf dem Typenschild an der Rückseite, in der Bedienungsanleitung, in Kaufunterlagen oder in den beim Schornsteinfeger hinterlegten Daten.
Muss ein Ofen aus den Jahren 1995 bis 2010 automatisch ausgetauscht werden?
Nein. Das Alter allein entscheidet nicht. Liegt ein gültiger Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte vor oder besteht eine Ausnahme, kann ein weiterer Betrieb möglich sein.
Sind neue Kaminöfen auch langfristig nutzbar?
Moderne, ordnungsgemäß zugelassene und abgenommene Feuerstätten erfüllen die heute geltenden Anforderungen. Nach heutigem Stand sind alle neu hergestellten Kaminöfen auf unbestimmte Zeit benutztbar.
Fazit

Für die meisten Ofenbesitzer ist die Lage weniger dramatisch als gedacht

Wer einen modernen, zugelassenen Kaminofen besitzt, muss wegen des Jahres 2027 nicht automatisch mit einem Verbot rechnen. Auch viele ältere Geräte dürfen weiterbetrieben werden, wenn die erforderlichen Nachweise vorhanden sind oder eine Ausnahme greift.

Bei Unsicherheit sollte zunächst der Feuerstättenbescheid geprüft und anschließend der zuständige Bezirksschornsteinfeger angesprochen werden. Ein vorschneller Austausch ist nicht in jedem Fall notwendig.

Persönliche Beratung

Sie planen einen neuen Kaminofen?

Wir beraten Sie bei der Auswahl einer passenden Feuerstätte und unterstützen Sie bei der Abstimmung von Ofen, Heizleistung und Schornsteinsystem.

Fachliche Quellen

Stand: Juli 2026. Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle technische oder rechtliche Beurteilung. Verbindliche Auskunft zur jeweiligen Feuerstätte erteilt der zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger.

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