ART. 15a B_VG 2015
ART. 15a B_VG 2015: Diese österreichische Verordnung legt strenge Emissionsgrenzen für Feuerungsanlagen fest, um die Luftqualität zu verbessern und den CO2-Ausstoß zu minimieren.
ART. 15a B_VG 2015: Diese österreichische Verordnung legt strenge Emissionsgrenzen für Feuerungsanlagen fest, um die Luftqualität zu verbessern und den CO2-Ausstoß zu minimieren.
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