DIBt

Ein vom DIBt zugelassener Kaminofen ist immer dann Pflicht, wenn die Wohnung über eine kontrollierte Wohnraum Be- und Entlüftungsanlage verfügt. Denn nur so kann sichergestellt werden, dass durch einen Unterdruck im Aufstellraum oder Überdruck im Kaminofen keine Rauchgase in den Wohnraum entweichen können.