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DIBt

Ein vom DIBt zugelassener Kaminofen ist immer dann Pflicht, wenn die Wohnung über eine kontrollierte Wohnraum Be- und Entlüftungsanlage verfügt. Denn nur so kann sichergestellt werden, dass durch einen Unterdruck im Aufstellraum oder Überdruck im Kaminofen keine Rauchgase in den Wohnraum entweichen können.
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